Silent Hill 2

Silent Hill 2 - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  20.07.2001

Der absolute Horror

Der erste Teil von "Silent Hill" war trotz mittelmäßiger Grafik doch ein sehr gutes Spiel, das vor allem durch seine Story und durch seine nervenzerreißende Spannung und die gruseligen Horroreinlagen überzeugen konnte. Doch auf der PS2 kommt es noch dicker. Durch die vielen Filmsequenzen und durch die guten Kritiken, die ich gesehen und gelesen habe, weiß ich jetzt schon: "Silent Hill2" wird eines der besten PS2 Spiele, die es geben wird. Ich rate Ihnen auf jeden Fall einmal das Spiel zu testen, wenn es erscheint. Ich verspreche Ihnen: Sie werden es NICHT bereuen

  17.07.2001

Der absolute Oberhammer

Leute ich war auf der E3 und hab ne Demo gezockt. DAS SPIEL IST DER HAMMER!!! So düster und beklemmend war noch kein Horrorspiel. Die Spiel-Entwickler verstehen geschickt mit den menschlichen Urängsten umzugehen, die sehr ausgefallenen Gegner, die morbide Grafik und der gänsehaut erzeugene Sound runden das Spiel zu einem gruseligen und nervenzereissendem Erlebnis ab, welches euch so schnell nicht wieder loslässt. Auch die vielen (teils recht knackigen) Rätsel halten einen immer wieder bei Laune das Gamezu zocken. Mein Vorschlag: UNBEDINGT VORBESTELLEN!!

  19.06.2001

Horror, Action, Fantasie und das alles in einem Spiel

Der erste Teil war ein Hit. Doch der zweite Teil wird kult. Die Fortsetztung wird härter. Das Spiel handelt in "SILENT HILL". Es ist eine leere und mysteriöse Stadt und sie müssen herausfinden warum es so ist. Das Spiel ist Filmreif, da die Zwischensequenzen hervorragend und in Sachen Spiel was absolut neues sind. Es ist ein Grussel-Schocker der ersten Klasse. Für die, die harte Sachen gewohnt sind, SEHR empfehlendswert. Unbedingt kaufen. Wird sowieso ein Hit.

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Details zum Spiel

Hersteller:
Konami
Entwickler:
Konami
Genre:
Action Adventure
Release:
23.11.2001
Plattformen:
Playstation 2
Spieler:
1
Multiplayer:
Nein
Features:
Dual Shock, Dual Shock 2,
USK:
Keine Jugend-
freigabe gemäß § 14 JuSchG

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