Typisches Erwachsenenspiel in Idee, Konzept und atmosphärischer Umsetzung, zumeist mit einem hohen Grad an virtueller Gewalt gegen menschlich gestaltete Spielfiguren.
Es handelt sich um Spiele, die für Minderjährige generell nicht freigegeben werden, weil sie jugendbeeinträchtigend sind. Vor der Wucht der Bilder und der gewalthaltigen Konzepte sowie der eventuellen Identifikation mit Spielfiguren, deren Handeln ethisch-moralischen Anforderungen zuwiderlaufen kann, sollen Minderjährige geschützt werden. Die hohe atmosphärische Dichte und Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens lässt eine Distanzierung zum Spielgeschehen nur schwer zu. Spielangebot und -umsetzung verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann. Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ schließt jedoch aus,
- dass Spielinhalte Gewalttaten in der Alltagswirklichkeit legitimieren und Parallelen zur Realität nahelegen;
- dass sich „Selbstjustiz“ als bewährtes Mittel zur Durchsetzung von Gerechtigkeit vermittelt;
- dass drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen;
- dass gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren;
- dass das Spiel nur erfolgreich beendet werden kann, wenn Spielfiguren eliminiert werden, die nicht als Gegner auftreten;
- dass Kriegsbegeisterung vermittelt und Gewaltfolgen explizit bagatellisiert werden.
Computerspiele mit dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ enthalten auch keine in Deutschland gesetzlich verbotenen Inhalte (z. B. exzessive Gewaltdarstellungen, Rassismus, Kriegshetze und Pornographie). Sieht das Prüfgremium bei der USK die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nach der Prüfung eines Spiels als erfüllt an, wird die Alterskennzeichnung durch die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) verweigert.