The Darkness

The Darkness - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  27.03.2008

Darkness in the Game!

Dieses Spiel gehört zu der neuen Generation von Horror- Ego- Shootern, welche enorm erfolgreich von den Machern in Szene gesetzt werden. Die Story in Darkness versetzt den Spieler immer wieder in Spiellaune, da man unbedingt wissen will, wie die Geschichte nun ausgeht. Darkness, Fear oder Jericho zählen zu diesen Spielen. Dabei wird nicht immer auf den Bluteffekt gelegt, sondern mehr auf den Psychoeffekt. Dieses ist den Machern besonders in Darkness gelungen. Die story nimmt immer wieder verherrende Wendungen an und lässt Darkness so vielseitig dem Spieler erscheinen.

  20.03.2008

Viel Rauch um nichts !!

Als das Spiel raus kam wurde es geradezu mit Lob überhäuft. Daraufhin habe ich`s mir dann gekauft. Angschaltet, los gelegt und entäuscht worden. Grafik : geht so, Sound: naja , Waffen : klingen wie Kinderpistolen mit Knallblättchenmun. Nach kürzester Zeit wurde es mir dann langweilig und habe es wieder verkauft.
Mein Fazit : Nicht alles glauben was man im Vorfeld erzählt bekommt.

  10.03.2008

Zensiert ist nicht gut!

Ich habe mir diese Version gekauft und hatte nicht beachtet das es zensiert ist, es gibt absolut kein Blut und nicht den Hauch von Gewalt (in Form von abgetrennten Gliedmaßen), also eigentlich absoluter Schmarrn.

Die Story ist relativ gut, man wird mehr oder weniger einfach ins kalte Wasser gestoßen, was ich nicht so gut fand aber dennoch verkraftbar ist.

Musik ist gut, Atmosphäre ist auch gut.
Insgesamt ein guter PS3 Titel, vorrausgesetzt es ist nicht zensiert.

1 Stern weil zensiert. (ansonsten 4)

  06.03.2008

Schwach...ganz schwach...

Da ich auf Horror stehe hab ich mir dieses Spiel gekauft.
Leider muss ich sagen, daß ich ziemlich enttäuscht bin. Die Macher von Chronicles of Riddick können hier nicht an ihren vorigen Hit mit Vin Diesel anknüpfen. Dafür sieht das Spiel einfach noch zu unfertig aus. Teils sterile Umgebungen und richtige Innovation sucht man auch vergebens. Einzig die Syncro, Story und die Musik ist es wert als Next-Gen betitelt zu werden.
Der Rest fällt leider ab. Die Grafik bietet Kantenflimmern daß einem die Augen bluten. Schade. Da muss technisch bei solch einer Prozessorleistung einfach mehr drin sein.
Von daher kann ich auch die Wertung diverser Spielehefte nicht nachvollziehen.
Müsste ich eine Wertung vergeben: 69%

Und das ist einfach zu wenig, dafür wurde das Spiel zu hoch gelobt.
Meiner Meinung nach der Hype des Jahres!!!

  22.02.2008

Kurz und Gut

Die hierbei getestete Version ist die 18+ mit englischen Booklet und möglichen Deutschen Untertitel im Spiel.

Die Steuerung ist gut umgesetzt, Grafik ist auch OK zwar kein High End aber für das Spiel mehr als ausreichend.

Die Storyline trifft genau meinen Geschmack: Ein Traum von "Lovestory"

Der Spielverlauf ist trotz der freien "Stadt" recht linear. Sucht man zuvor besuchte Stadtteile auf ohne das sie an eine Mission gebunden sind könnte man meinen das man alleine im Spiel ist. Menschen sucht man hier vergebens.
Die Minispiele sind OK um neue Gimnicks frei zuschalten.

Bei der Vorgehensweise im Spiel hat man wieder etwas mehr Spielraum, OK sterben müssen die Gegner so oder so, nur halt eben wie...
Habe hierbeiauf herkömmliche Waffen größtenteil verzichtet und mich allein mit meiner "dunklen Kraft" durch geschlagen. Wer natürlich Lust auf "Rambo" hat darf natürlich die Waffen nutzen.
Sehr schön waren die Szenen mit dem Herz raus reissen animiert und der Kampf der beiden Tentakel um den zuvor gewonnenen Leckerbissen.

Ladesequenzen werden durch kleine Minieinlagen des Charakter in Szene gesetzt mit seinen Gedankengängen zur nächsten Mission etc., es dauert recht lange bis die sich wiederholen.

Nun zum wirklichen Manko, das Spiel ist ohne Probleme an einem Wochenende durch spielbar. Selbst für Leuts die nicht 24/7 vor der PS3 hängen.

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Details zum Spiel

Hersteller:
2K Games
Entwickler:
Starbreeze AB
Genre:
Action
Release:
1.7.2007
Plattformen:
PlayStation 3, Xbox 360
Spieler:
1
Multiplayer:
Nein
USK:
Keine Jugend-
freigabe gemäß § 14 JuSchG

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