Tenchu Z

Tenchu Z - Wertungen und Kritiken in der Presse

  • 59

    Metawertung

    Basierend auf den folgenden 15 Rezensionen in der Presse:

  • 76

    Christopher Link

    Summa summarum – vor allem die "nur" auf Current-Gen-Niveau pendelnde Optik enttäuscht – ist Tenchu Z dennoch einer der besten Vertreter der qualitativ immer wieder schwankenden Ninja-Serie geworden. Wer also etwas für die Schattengestalten übrig hat, darf ohne Gewissensbisse zugreifen.

  • 73

    Paulo Paletti

    Trotz aller Probleme bekommen Fans der Serie hier das mit Abstand das kompletteste Paket.

  • 70

    Michael Eichhammer

    Denn bei offenen Konfrontationen zieht der Spieler fast immer den Kürzeren - trotz fragwürdiger Künstlicher Intelligenz. Alles in allem steht "Tenchu Z" jedoch im Schatten seiner Konkurrenztitel im Schleichspiel-Genre.

  • 69

    Marvin Engbers

    Aufgrund der unspektakulären Optik und bemerkenswert schwachen KI ist Tenchu Z nur ein Stealth-Action-Titel zweiter bis dritter Klasse geworden. Während die Schleichaction durchaus ihre guten Momente hat, geht es in den offenen Kämpfen etwas hektisch zu.

  • 65

    Martin Weber

    Empfehlenswert ist Tenchu Z für Anhänger der vorangegangenen Episoden und Schleichfans, denen Hitman zu westlich ist. Alle anderen sollten dem eleganten Glatzkopf den Vorzug geben.

  • 60

    Dennis Leschnikowski

    Nach ausgiebigem Spielen muss man leider sagen, dass die zuständigen Entwickler einiges an Potential verschenkt haben, da die Missionen zwar durchaus abwechslungsreich und spannend gestaltet wurden, jedoch merklich unter den eintönigen Arealen leiden.

  • 60

    Jörg Luibl

    Und dieses Spiel zeigt mit dem neuen Geruchsempfinden oder mit den Bombenwürfen unter Gebäude durchaus interessante Ansätze. Aber wenn man Atmosphäre aufbauen will, darf man ein Abenteuer nicht derart lieblos inszenieren, darf man Missionen nicht mit dermaßen dahin geklatschten Texten einleiten und ein Figurenverhalten von unkoordiniert bis dämlich anbieten.

  • 57

    Benjamin Kegel05/2007, Seite 68

    Es gibt also durchaus einige gute Ansätze - doch auf die wird man nur dann aufmerksam, wenn man aktiv nach ihnen sucht. Und das fällt schwer, denn das Gameplay bestraft den Spieler durch weit mehr als bloßes, störrisches Durchrennen.

  • 55

    Tenchu Z dürfte mit das hässlichste Spiel auf der NextGen-Konsole sein. Spielerisch macht der Titel für Fans des Schleichgenres immerhin etwas mehr her, auch wenn letztlich die ewig gleichen Missionen und die ungenaue Steuerung dem Titel den letzten Zahn ziehen.

  • 51

    David Stöckli

    Ein "Tenchu" zum Abgewöhnen. Nicht nur scheinen sich die Entwickler nach wie vor in der Zeit irgendwann Ende der 90er-Jahre zu befinden, sondern es gibt auch einige Rückschritte zu den letzten Episoden auf PS2 und Xbox, etwa im Kampfbereich, der Kollisionsabfrage, der Controller-Belegung und der KI.

  • 51

    Stefan Heppert

    Alle anderen dürften dank der langweiligen Missionen, der strohdummen KI-Gegnern und einer Optik, die selbst eine PS2 nicht schlechter hätte darstellen können, wenig Freude am Spiel haben.

  • 50

    Tobias Lampe

    Tenchu Z bettet diese Ideen in ein simples und einfallsloses Gameplay ein, das wohl nur absoluten Schleichernaturen und Tenchu-Fans gefallen dürfte.

  • 50

    Sebastian al Hares

    Das Gameplay ist dank nicht vorhandener KI so extrem anspruchslos, dass es kaum noch Spaß macht, die Kampfsteuerung ist zum Vergessen, das Speichersystem ist von gestern.

  • 45

    Nedzad Hurabasic

    Langweilige Missionen, dumme KI-Gegner, missglücktes Missionsdesign am laufenden Band, Optik, die sich größtenteils auf PS2-Niveau bewegt, hakelige Steuerung, schlechte Kameraführung - diese Liste ließe sich fast beliebig erweitern.

  • 40

    Georg Gruber

    Es mangelt schlicht und ergreifend an frischen Ideen oder innovativen Konzepten.




Details zum Spiel

Hersteller:
Microsoft
Entwickler:
K2
Genre:
Action
Release:
29.6.2007
Plattformen:
Xbox 360
Spieler:
1 bis 4
Multiplayer:
Ja
USK:
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

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