Shifters

Shifters - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

Durchschnittliche Bewertung

Anzahl der Leser-Meinungen

2




  22.06.2005

das ein Spiel sooooo schlecht sein kann!!!

Ich habe dieses Spiel gottseidank geschenkt bekommen - jeder Euro den ich für dieses Spiel ausgegeben hätte, würde mir leid tun!
Ich habe schon einige Spiele auf meiner Playstation2 gespielt - aber so ein schlechtes, mieses und teilweise auch bescheurtes Spiel ist mir noch nie untergekommen. Ich habe wirklich versucht, dieses Spiel durchzuzocken, aber nach etwa einer Stunde habe ich das Spiel abgebrochen und in eine Ecke gepfeffert - und dort liegt es noch immer.
Die Spielfigur sieht ziemlich billig aus - und das rennen war am Anfang noch lustig, mit der Zeit ist es aber nur nervig. Die Musik ist lieblos ausgesucht und auch ziemlich nervig - und sie wiederholt sich die ganze Zeit.
Zum Schwierigkeitsgrad sei noch gesagt - in wenigen Minuten hat man alles heraus und man rennt eigentlich nur mit dem Held bescheurt in der Gegend rum und sucht neue Gegner zum töten.
Fazit: am besten die hartverdienten Euros für ein echt gutes Spiel ausgeben (devil may cry, metal gear solid 3) und sich dieses Spiel ersparen!

  31.05.2005

Schlechte Fortsetzung eines noch schlechteren Spiels...

Ich war schon von Warriors of Might and Magic nicht sehr begeistert, umso schockierender war es deshalb, festzustellen, das dies nur eine Weiterführung ist. Wozu? Das ganze Spiel bietet nicht viel mehr, als eine lausige Grafik, die auf der CD-Hülle noch nett aussieht, in Wirklichkeit aber viel schlechter ist, als dort dargestellt! Außerdem erfreut man sich nicht lange daran, denn Spielspaß kommt bei diesem Game nicht wirklich auf. Der Umfang ist gut, daran kann man nichts aussetzten. Trotzdem ein Ergebnis, das mich nicht gerade zufrieden macht.

mfg Hoffi

Seite 1 von 1




Details zum Spiel

Hersteller:
3DO
Entwickler:
3DO
Genre:
Adventure
Release:
21.6.2002
Plattformen:
Playstation 2
Spieler:
1
Multiplayer:
Nein
Features:
Memory Card, Analog, Dual Shock
USK:
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Weitere hilfreiche Artikel